Gemäß der im Produkthaftungsgesetz definierten Haftung des Herstellers für seine Produkte (§4 Prod-HaftG) sind die nachfolgenden Informationen über Schnellverschluss-Kupplungen, Stecker und deren Zubehör zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller von seiner Haftungspflicht.

1. Die Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung

Schnellverschluss-Kupplungen und deren Zubehör im Sinne dieser Definition sind Produkte, die im allgemeinen austauschbar sind und in dafür vorgesehene Geräte zur Nutzung von Druckluft oder in Fluidik-Anwendungen eingebaut werden. Diese Produktinformation bezieht sich auf Schnellverschluss-Kupplungen, Stecknippel und Kupplungszubehör, die hergestellt und vertrieben werden von der STEINCONNECTOR GmbH mit Sitz in Wermelskirchen und deren Vertriebspartnern. Sie können im Sinne dieser Produktinformation für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden:

  • Medizintechnik
  • Maschinen und Anlagenbau
  • Betriebsausstattung
  • Wasser, Abwasser und Entsorgung
  • Atemschutz
  • Fluidik.

2. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere die fachgerechte Montage:

  • Der Installationsort der Schnellverschluss-Kupplungen und deren Zubehör muss so gewählt werden, dass der bedienende Mitarbeiter sich nicht durch Gefahrenquellen in der unmittelbaren Umgebung gesundheitlich schädigen kann.
  • Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den Einsatz in aggressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Produkte in Sonderausführung spezifiziert werden.
  • Haftungspflicht besteht nur für unsere Originalprodukte. Die Auswahl des Schnellverschluss-Kupplungs-Systems muss unter Berücksichtigung des Drucks, der Temperatur, des Mediums und der Baugröße gewählt werden. Angaben hierzu finden Sie auf unseren jeweiligen Produktdatenblättern. Die jeweiligen materialspezifischen Anzugsmomente sind zu berücksichtigen.

3. Die Produktleistung

Sofern die Produktleistung nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen etc. konkret festgelegt ist, müssen die Anforderungen an unsere Schnellverschluss-Kupplungen und deren Zubehör mit uns vereinbart werden. Richtungsweisend sind hier einschlägige DIN-, EN- und ISO-Normen.

4. Die Produktwartung

Schnellverschluss-Kupplungen und deren Zubehör sind bei Standardanwendungen nahezu wartungsfrei, dennoch obliegt dem Anwender neben einer regelmäßigen äußeren Sichtkontrolle hinsichtlich Verschmutzung, gerissenen oder beschädigten Teilen oder Leckagen ein Funktionstest unter maximalem Betriebsdruck, um mögliche Fehlfunktionen oder Undichtigkeiten zu überprüfen.

Austauschintervalle sind einerseits an staatliche oder technische Normen anzupassen, andererseits können auch betriebliche Erfahrungswerte ausschlaggebend sein.

5. Der Fehlgebrauch

Ein Fehlgebrauch – d. h. die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Schnellverschluss-Kupplungen und deren Zubehör – liegt beispielsweise vor, wenn:

  • sie mit einem höheren  Betriebsdruck als auf dem Produktdatenblatt angegeben, betrieben werden
  • der Einsatz in ungeeigneter Umgebung erfolgt
  • Fremdkörper in das Leitungssystem eindringen können
  • zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen
  • besonders aggressiven Medien einwirken können
  • unsachgemäß große Stoß- und Fallbelastungen zur Wirkung kommen
  • Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind.

6. Die Informations- und Instruktionspflichten

Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten nach dem Produkthaftungs- Gesetz stehen für den Handel, den Weiter Verarbeiter und den Benutzer unser Katalog und serienbezogene Produktdatenblätter mit Produkt- und Benutzer-information zur Verfügung:

Zur Sicherung der Funktion unserer Schnellverschluss-Kupplungen und deren Zubehör

National wie international werden mit unseren Schnellverschluss-Kupplungen unterschiedlichste Medien in unterschiedlichsten Rahmenbedingungen verbunden. Mit innovativen Lösungen und ausgereiften Produkten setzen wir immer wieder Maßstäbe und beleben die Märkte mit neuen Impulsen. Dabei haben wir die aktuellen Normen und gesetzlichen Vorgaben stets im Blick und Sie können sicher sein, mit STEINCONNECTOR Produkten immer den neuesten Stand der Technik einzusetzen. Im Folgenden haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um STEINCONNECTOR Schnellverschluss-Kupplungen zusammengetragen. Neben den Produktinformationen und Informationen zur bestimmungsgemäßen Verwendung finden Sie hier wertvolle Hinweise zu unseren Schnellverschluss-Kupplungen sowie zu den Richtlinien REACH und RoHS.

Konformitätserklärung REACH

Zum 1. Juni 2007 wurde ist die europäische Chemikalienverordnung REACH eingeführt.

REACH steht für:

  • Registration,
  • Evaluation,
  • Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien).

Mit Einführung der Verordnung sind die Hersteller und „nachgeschaltete Anwender“ für die ordentliche Verwendung und Information der chemischen Inhaltsstoffe verantwortlich.

Es ist ein erklärtes Ziel der REACH-Verordnung, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können. Nach Ablauf bestimmter Fristen dürfen innerhalb des Geltungsbereiches der REACH-Verordnung nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind.

Die STEINCONNECTOR GmbH stellt sich dieser Verantwortung und nimmt die aus der Verordnung entstandenen und entstehenden Pflichten gewissenhaft wahr. Für unsere Produkte sind wir nicht die Hersteller der verarbeiteten Stoffe, sondern so genannter „nachgeschalteter Anwender“. Wir werden in unserer Funktion als „nachgeschalteter Anwender“ in der Lieferkette darauf hinwirken, dass alle unsere Lieferanten die Registrierung der vorregistrierten Stoffe vornehmen. Mit diesem Status verbunden sind besondere Informationspflichten innerhalb der Lieferkette, welche wir sorgfältig erfüllen werden. Einen entsprechenden Hinweis auf REACH finden Sie in dem jeweiligen technischen Produktdatenblatt.

Konformitätserklärung RoHS

Die RoHS Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances, EU-Richtlinie 2011/65/EU) schränkt die Nutzung bestimmter Gefahrstoffe ein. Zu den Gefahrstoffen gehören beispielsweise Blei, Cadmium und Chrom-6-Verbindungen. Die Richtlinie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen.

Die aufgelisteten Substanzen dürfen nur bis zu den in der aktuellen Verordnung festgelegten Höchstkonzentrationswerten verwendet werden. Die Richtlinie sieht eine schrittweise Erweiterung der Liste mit gefährlichen Stoffen vor. Allerdings existieren für bestimmte Anwendungen Ausnahmeregelungen. Seit 2011 ist die Einhaltung der RoHS Richtlinie Voraussetzung, um auf entsprechenden Geräten das CE-Kennzeichen anbringen zu dürfen. Die Einhaltung der RoHS Richtlinie muss in der EU-Konformitätsrichtlinie bestätigt werden.

Kundeninformation gemäß REACH-Verordnung, Art. 33:

Einige wenige Produkte aus dem STEINCONNECTOR-Produktprogramm enthalten Komponenten mit einem Bleigehalt von mehr als 0,1%. Hierbei handelt es sich um Sonderprodukte aus Messing (Bleianteil < 4,0 %). Bis zum 21.07.2021 liegt für diese Produkte eine befristete Ausnahmeregelung vor, die trotz erhöhter Werte die RoHS-Konformität garantiert.

Aktuell ist noch unklar, ob eine weitere Fristverlängerung über den 21.07.2021 erfolgen wird. Sollte die Frist ablaufen ist der Hersteller und Vertreiber verpflichtet, seine Abnehmer auf den Bleigehalt hinzuweisen.

Dieser formal notwendige Hinweis bedeutet, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung von diesen Produkten keine Gefahren ausgehen. Es sind auch keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei deren Verwendung zu beachten. Entsprechende Studien haben ergeben, dass der Hautkontakt mit solchen Werkstoffen unbedenklich ist.
Einen entsprechenden Hinweis auf die RoHS-Konformität finden Sie in dem jeweiligen technischen Produktdatenblatt.

Chemische Beständigkeit der O-Ringe

Finden Sie hier eine Übersicht der chemischen Beständigkeiten.

Temperaturbereich

Der Temperaturbereich ist ein wichtiger Faktor für die Beständigkeit einer Schnellverschluss-Kupplung. Zu unterscheiden sind hierbei die Temperatur des Mediums als auch die Umgebungstemperatur. Den Temperaturbereich entnehmen Sie bitte individuell dem technischen Produktdatenblatt.

Druckbereich (ohne Pulsation)

Der Druckbereich der STEINCONNECTOR -Produkte wird auf modernen Prüfständen nach einem standardisierten Testverfahren geprüft. Die jeweiligen Druckbereiche entnehmen Sie bitte dem technischen Produktdatenblatt.

Durchflusskapazität

Die Durchflusskapazität bezeichnet die durchschnittliche Kapazität und kann je nach Kombination von Kupplung und Stecker schwanken. Die konkrete Durchflussmenge kann bei Bedarf gemessen werden. Die Mengenangabe entnehmen Sie bitte dem technischen Produktdatenblatt.

Ventil

Beim Ventil unterscheidet man unter folgenden Techniken:

  • Freier Durchgang
    Kein Ventil weder im Stecker (Vaterteil) noch in der Kupplung (Mutterteil)
  • Einseitig schließend
    Ventil in der Kupplung. Damit ist eine Kupplung im ungekuppelten Zustand geschlossen. Der Stecknippel öffnet das Ventil.
  • Doppelseitig schließend
    Bei dieser Technik ist sowohl im Stecker als auch in der Kupplung ein Ventil.
    Bei der Anwendung mit flüssigen Medien ist ein Auslaufen des Mediums im entkuppelten Zustand ausgeschlossen.
    Eine Sonderanwendung ist die flach dichtende Variante. Hierbei sind nur die Stirnflächen des Ventils benetzt.

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